Was kostet das?

Wir stellen Ihnen unsere Tätigkeit basierend auf den gesetzlichen Regelungen in Rechnung. Für die anwaltliche Unterstützung bestimmt sich die Höhe des Honorars nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), für die notarielle Tätigkeit, nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Das anwaltliche Honorar einer sogenannte Erstberatung ist für Verbrauer begrenzt auf € 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer (für eine Angelegenheit). – Diese Begrenzung gilt nicht für die Beauftragung als Notarin. – Das Honorar wird immer an dem sog. Gegenstandswert bemessen. Es kommt also darauf an, worum “es” geht. So ist erklärlich, weshalb jede Scheidung, jede Kündigungsschutzklage, jede erbrechtliche Auseinandersetzung unterschiedlich viel kostet.

Vor dem ersten Kontakt mit Ihnen können wir keine endgültige Aussage darüber machen, wie hoch die von Ihnen zu tragende Endrechnung sein wird.

Die Höhe des Honorars hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Worum geht es? (Gegenstandswert)
  • Was wird unternommen? (außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit, Einigung)
  • Umfang der Tätigkeit
  • Dauer der Verfahren
Nur für den anwaltlichen Bereich:
  • Schwierigkeit der Angelegenheit
  • Bedeutung für Sie

Einen Kostenrechner des DAV zu Anwaltshonorar, Gerichtskosten und Prozessrisiko finden Sie hier.