Arbeitsvertrag

Die vertragliche Grundlage der Tätigkeit des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin im Betrieb des Arbeitgebers ist der Arbeitsvertrag. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sämtliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Frage, wann gearbeitet werden muss, wie hoch die Vergütung ist, welche Tätigkeit ausgeübt wird.

Der Arbeitsvertrag ist nicht immer schriftlich festgehalten. Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden. Der schriftliche Vertrag erleichtert lediglich festzustellen, was zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart ist.

Der Arbeitgeber ist nach dem sog. Nachweisgesetz verpflichtet schriftlich zumindest die “Rahmenbedingungen” des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen. Aufzuführen ist das, was üblicherweise auch in einen Arbeitsvertrag aufgenommen wird:
  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • der Arbeitsort bzw. der Hinweis darauf, dass Sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden sollen
  • eine kurze Beschreibung der Tätigkeit
  • die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes einschließlich Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen, soweit sie gezahlt werden
  • die vereinbarte Arbeitszeit
  • die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes
  • die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.