Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden ist
- eine schriftliche (Kündigung) Erklärung notwendig
- die Erklärung muss “zugehen”
- es sind Fristen einzuhalten
Ein Arbeitsverhältnis kann (nur) durch eine schriftliche Kündigung oder einen – ebenfalls schriftlichen – Aufhebungsvertrag erfolgen. Kündigungen sind einseitige Erklärungen, für Aufhebungsverträge ist eine Einigung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber notwendig.
Nur in Ausnahmefällen ist die Beendigung ohne Einhaltung von Fristen möglich – oder wenn sich beide einig sind. Die Frist rechnet an Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer. Zugegangen ist eine Kündigungserklärung, wenn der Vertragspartner das Schreiben “in den Händen” hält, wobei der Einwurf in den Briefkasten reicht. Die Kündigungserklärung muss nicht persönlich ausgehändigt werden.