Partnerschaftsvertrag? Warum?

Sie wollen oder können nicht heiraten, wollen aber trotzdem Absprachen in Ihrer Partnerschaft verbindlich festhalten? Da das Gesetz nur wenig regelt sind hier Verträge zur Absicherung geboten. All die Dinge, die für Sie wichtig sind, sollten Sie vertraglich festhalten. Nicht regeln können Sie all das, was nur durch den Gesetzgeber regelbar ist, so z.B. steuerrechtliche Dinge, Übertragung gesetzlicher Rentenansprüche oder das Sorgerecht bzgl. der Kinder aus einer anderen Beziehung als der jetzigen. Sie können einen Partnerschaftsvertrag mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht verbinden. Regelungsbedarf ergibt sich regelmäßig wenn Sie zusammen Vermögen bilden, zur Vorsorge für den Fall des Todes oder der Trennung. Folgende Fragen sollten Sie diskutieren und Vereinbarungen treffen:
  • Wer darf die gemeinsame Wohnung nach Trennung oder Tod nutzen?
  • Was machen wir mit unserer gemeinsamen Immobilie?
  • Wie regeln wir unsere Vermögensverhältnisse bzw. Schulden?
  • Wer ist Erbe? Wie kann ich meinen Partner oder meine Partnerin absichern?
    Bei gemeinsamen Kindern oder Stiefkindern ist die Frage des Unterhalts zu klären.

Sprechen Sie über die Probleme, bevor sie eingetreten sind. Und halten Sie die Ergebnisse fest.