Wechselmodell

Mütter und Väter stellen sich ihrer Verantwortung

Das herkömmliche Umgangsmodell, – Kinder haben alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag Kontakt zum Vater – oder auch der Mutter, der umgangsberechtigte Elternteil, meist die Väter, zahlen den Unterhalt für ihre Kinder, – ist für immer mehr Menschen bei Trennung der Eltern nicht das, was sie wollen. Der begrenzte Umgang mit den Kindern wird als unbefriedigend und einschränkend empfunden. Dennoch stellt der 14-tägige Kontakt den Regelkontakt nach einer Trennung der Eltern dar.

Was ist das Wechselmodell?
- Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt sowohl bei der Mutter als auch dem Vater.
Meist verbringen sie dann einen Teil der Woche am Wohnort der Mutter bzw. des Vaters den anderen Teil beim anderen Elternteil, von dort aus starten sie in den Kindergarten, die Schule, zu den Freizeitaktivitäten.

- Die Zeiten, wo die Kinder ihren Aufenthaltsort haben, werden möglichst gleichmäßig zwischen den Eltern aufgeteilt. Beliebte Modelle sind der wöchentliche Wechsel der Kinder zum jeweiligen Elternteil oder eine Wochentagsregelung wie z.B. Sonntagabend bis Mittwoch bei der Mutter, Mittwoch bis Freitag beim Vater, das Wochende wechselnd. Varieanten sind viel denkbar.
Notwendig ist, dass der Kindergarten oder die Schule von beiden Wohnorten erreichbar ist.

Weitere Voraussetzung, um das Wechselmodell leben zu können ist bislang, dass die Eltern sich einig sind. Gegen den Willen eines Elternteils kann das Wechselmodell nicht umgesetzt
werden. So die bisher von Gerichten vertretene Auffassung.

Sie sollten, wenn Sie sich als getrennte Eltern weiterhin gemeinsam um Ihre Kinder kümmern wollen, versuchen einen gemeinsamen Weg zu finden. Streit zwischen den Eltern erschwert das Wechselmodell oder macht es gar unmöglich.
Der Maßstab für die (ggf. gerichtliche) Entscheidung ist das Kindeswohl und Kinder sollen durch die Auseinandersetzungen der Eltern nicht beeinträchtigt werden.

Kann das Wechselmodell für Sie eine Alternative sein?
Wir beraten Sie.