Arbeitszeiterfassung

Ein Kommentar
von Susanne Gerken, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Nun also: Es dauerte bis 2019 bis Zeiterfassung im Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber verpflichtend werden wird. Dies dient dem Gesundheitsschutz, sicherlich jedoch auch dem Schutz der Arbeitnehmern vor unbezahlter Mehrarbeit. Wieder einmal ist es Europa und eine Entscheidung des europäischen Gerichts, die einen Wandel im Arbeitsrecht anstösst. Endlich (endlich, endlich) wird der Umfang der geleisteten Arbeitszeit nachprüfbar. Wie oft haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, gedeckt von den Gerichten, vergeblich versucht Überstunden bezahlt zu erhalten. Es fehlte entweder an
  • der Dokumentation der Arbeitszeit oder
  • dem Nachweis, dass die Mehrarbeit geduldet oder angeordnet war

Jetzt soll jedenfalls die Dokumentation der Arbeitszeit objektiv und verlässlich werden, in jedem Betreib. Das heißt jeder Arbeitgeber, muss dann auch überlegen, was mit den Erkenntnissen aus den erfassten Daten geschehen soll. Entweder wird er entscheiden müssen, dass die Arbeit auch vergütet wird oder er wird wohl dafür sorgen müssen, dass sie Mehrarbeit nicht anfällt.
Gut, das dieses Problem nun angegangen werden muss.