Anwälte und Notare sind – zu – teuer!!!

Es ist richtig, Rechtsberatung und Vertretung kosten Geld. Keine Beratung kann jedoch manchmal teurer sein.

Das Anwaltshonorar und auch das Honorar des Notars oder der Notarin ist durch gesetzliche Regeln bestimmt. Stundenhonorare können mit Rechtsanwälten vereinbart werden, führen jedoch dazu, dass das Gesamthonorar höher ausfällt, als das gesetzlich festgelegte Mindesthonorar.

Die Höhe des Honorars ergibt sich nach dem Wert des Beratungs-, Vertretungsgegenstandes sowie dessen, was als Unterstützung notwendig ist. So variiert der Rechnungsbetrag im Hinblick darauf, ob eine Beratung oder Vertretung erfolgte, oder eine Urkunde gefertigt und abgewickelt wird.

Die genaue Höhe des Rechnungsbetrages kann daher häufig vor der Beratung nicht bestimmt werden. Erst wenn wir wissen, was der Gegenstand der Beauftragung ist, können wir die Höhe des Honorars abschätzen.