Das Anwaltshonorar und auch das Honorar des Notars oder der Notarin wird bestimmt nach gesetzlichen Vorschriften. Die Honorarhöhe wird bestimmt nach dem Wert des Beratung-, Vertretungsgegenstandes sowie dessen, was als Unterstützung notwendig ist. So variiert der Rechnungsbetrag im Hinblick darauf, ob eine Beratung oder Vertretung erfolgte, oder eine Urkunde gefertigt und abgewickelt wird.
Die genaue Höhe des Rechnungsbetrages kann daher häufig vor der Beratung nicht bestimmt werden.