Erben und Vererben – nicht immer läuft alles reibungslos.

Auseinandersetzungen nach dem Tod eines Angehörigen zwischen Miterben, Erben und Pflichtteilsberechtigten oder sonstigen Bedachten kommen immer wieder vor.

Wann brauchen Sie nach dem sog. Erbfall anwaltlichen Rat oder Unterstützung?

Häufig bei der

  • Durchsetzung Ihrer Auskunftsansprüche
  • Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.
  • Durchsetzung Ihrer Erbansprüche

Aber auch bei der

  • Abwehr von Ansprüchen und/oder
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaften.

Streitpotential birgt auch das Testament selbst.
Nicht immer ist der sog. letzte Wille eindeutig – oder es gibt mehrere letzte Willen. Was gilt?
Die Gründe für Zwistigkeiten sind unterschiedlich. Ein großer Teil der Menschen, die vererben, wünschen sich Streit zu vermeiden und “alles zu klären”. Als weniger wichtig wird das Gespräch zwischen Erblasser und Erben empfunden. Gerade Erben hätten sich im Nachhinein ein Gespräch gewünscht.
- Auch wird der im Testament festgehaltene Wunsch der Erblasser nicht immer als gerecht empfunden.

Wir vertreten Ihre Interessen wenn

  • geklärt werden muss, wer Erbe geworden ist.
  • Ansprüche aus einer letztwilligen Verfügung bestehen, aber nicht erfüllt werden.
  • gegen Sie zu Unrecht Ansprüche geltend gemacht werden.
  • Sie Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen wollen.

Oder wollen Sie einfach nur wissen was auf Sie zukommt?

Fragen Sie uns.

Die Rechtsanwältin Susanne Gerken, Fachanwältin für Erbrecht, unterstützt Sie.