Strafverteidiger
Mehr Sicherheit durch anwaltlichen Beistand
Den Strafverteidiger bzw. die Strafverteidigerin benötigen Sie in Bußgeldangelegenheiten und wenn Sie schwerwiegenden Vorwürfen im Strafverfahren ausgesetzt sind.
Achtung! Keine Einlassung bei der Polizei ohne Akteneinsicht! Das heißt: schon frühzeitig sollten Sie Ihre Anwältin bzw. Ihren Anwalt einschalten. So erhalten Sie Akteneinsicht und können entsprechend handeln.
Wenden Sie sich an uns!