Müssen wir auch zum Notar oder der Notarin wenn wir uns trennen?
Auch bei Trennungen und Scheidungen ist die Notarin oder der Notar gefragt, da eineige Fragen abschließend und wirksam nur durch die Beurkundung gereglt werden können.
Häufiger Inhalt solcher Vereinbarungen sind Regelungen:
- des Versorgungsausgleiches
- zur Vermögensauseinandersetzung und dem Zugewinnausgleich
- zum Unterhalt