Testament – letztwillige Verfügung

Warum brauche ich ein Testament?
- weil ich jemanden bedenken möchte, der oder die in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt ist. Weil ich von der gestzlichen Erbfolge abweichen möchte.
- weil ich bestimmten Personen, Vereinen, Stiftungen Dinge vermachen möchte.

Was passiert, wenn ich kein Testament mache?
Es gilt die gesetzliche Erbfolge.

Kann ich das Testament selbst verfassen?
Ja, das geht. Das Testament kann handschriftlich zu Papier gebracht werden. erkennbar muss sein, wann es geschreiben wurde, d.h. mit Datum, wer es geschreiben hat und wo es geschrieben wurde. Außerdem muss es unterschrieben sein.

Warum brauche ich ein notarielles Testament?
Die notarielle Beurkundung eines Testamentes ist oft sinnvoll. Zählt zum Nachlass Grundvermögen wird für die Grundbuchberichtigung ein notarielles Testament oder ein Erbschein benötigt. Das Testament wird durch die Notarin oder dem Notar aufgenommen und ersetzt nach dem Tod den Erbschein. Das notariell beurkundete Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt und beim Zentralen Testamentsregister gemeldet. So ist sichergestellt, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod tatsächlich gefunden wird und Ihr Wille umgesetzt wird.