Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes

Gibt es einen Anspruch auf Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Abfindungen sind sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses häufig gewünscht. Arbeitnehmer sind bereit, neue Herausforderungen anzunehmen.
Ein Anspruch auf Abfindungen bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses besteht jedoch in der Regel nicht. – Ausnahmen sind Sozialplanabfindung sowie das Angebot des Arbeitgebers auf Zahlung der Abfindung in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Höhe bei Ausspruch der Kündigung bzw. der “1a-Kündigung”. – Auch eine bestimmte Höhe ist nicht vorgesehen. Die Höhe der Abfindung wird ausgehandelt.

Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie als Ergebnis eine Abfindung wünschen, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, wenn innerhalb dieser Zeit keine Einigung erzielt werden konnte.