Fachanwalt für Arbeitsrecht
- das Zertifikat der Rechtsanwaltskammer
Arbeitsrecht.
Die Spezialisierung und die besondere Qualifikation Ihres Anwaltes ist notwendig, um Sie in Fragen des Arbeitsrechts gut unterstützen zu können. Die Bezeichnung Fachanwalt ist geschützt und wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Prüfung verliehen.
Der Fachanwalt bzw. die Fachanwältin hat, bevor der Titel geführt werden darf, besondere Kenntnisse in Theorie und Praxis nachzuweisen. In der Folgezeit gehören regelmäßige Fortbildungen dazu um den Titel zu erhalten. Fortbildungen sind notwendig, denn Recht und Rechtsprechung wandeln sich dauerhaft. Fortbildungen sollten selbstverständlich sein. Mindestens 15 Stunden Fortbildung jährlich sind zum Erhalt der Fachanwaltschaft verbindlich vorgeschrieben. Der Nachweis ist bei der Rechtsanwaltskammer zu führen. Wer sich nicht fortbildet darf den Fachanwaltstitel nicht führen.
Susanne Gerken ist seit 1995 Fachanwältin für Arbeitsrecht.