Begriffe zur Kündigung

Kündigungsfrist

Der Zeitraum der zwischen Erhalt der Kündigung (Zugang) und dem Zeitpunkt verstreicht, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird.

ordentliche Kündigung

Kündigung, die unter Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen wird, auch fristgerechte oder fristgemäße Kündigung genannt.

fristgerechte Kündigung

Kündigung, die unter Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen wird, auch fristgemäße oder ordentliche Kündigung genannt.

außerordentliche Kündigung

Kündigung, die mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen wird, auch fristlose Kündigung genannt. Der Grund, der die Kündigung stützen soll, darf nicht länger als 14 Tage bekannt sein.
Die Bundesagentur für Arbeit verhängt immer eine Sperrzeit.

fristlose Kündigung

Kündigung, die mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen wird, auch außerordentliche Kündigung genannt. Der Grund, der die Kündigung stützen soll, darf nicht länger als 14 Tage bekannt sein.
Die Bundesagentur für Arbeit verhängt immer eine Sperrzeit.

Achtung! Denken Sie daran, dass die Kündigung auf jeden Fall wirksam wird, auch wenn der Grund die Kündigung nicht rechtfertigt, wird innerhalb von 3 Wochen nach Zugang keine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.