“Ich kann da nicht mehr hin!!!”
Das Arbeitsverhältnis ist gekündigt. Ob vom Arbeitgeber oder nicht, spielt keine Rolle… Während der Kündigungsfrist geht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern häufig so schlecht, dass sie arbeitsunfähig sind. Der behandelnde Arzt “schreibt krank”.
Bei punktgenauen Arbeitsunfähigkeiten, sprich die Arbeitsunfähigkeit endet auch mit der Kündigungsfrist, besteht nun nach der zur Zeit aktuellen Rechtsprechnung, die Vermutung, dass die Erkrankung nicht “echt” ist. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss keine Vergütung während der Krankheit zahlen.
Das gerichtliche Verfahren wird notwendig und kompliziert.