Kündigungsschutz

gibt es in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Nur wenn der Betrieb diese Größe erreicht, ist eine Kündigung hinsichtlich der Gründe, die zu der Kündigung führten durch die Arbeitsgerichte überprüfbar. Häufig endet der Rechtsstreit jedoch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung. Die Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen können, sind vielfältig. Jeder Grund ist anders. Endet das Verfahren nicht mit einer vergleichsweisen Regelung, wird es meist kompliziert.

In sog. Kleinbetrieben (weniger als 10 Mitarbeiter) muss nur die Kündigungsfrist eingehalten werden – und die Kündigung darf nicht willkürlich erfolgen.

Achtung! Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Bei Arbeitsverhältnissen in Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt, Bad Segeberg und weiteren Orten um Neumünster ist das Arbeitsgericht Neumünster zuständig.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor den Arbeitsgerichten Elmshorn, Kiel, Lübeck, Hamburg…

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