Erbvertrag

Ein Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen. Der Erbvertrag hat Bindungswirkung und kann einseitig nicht ohne weiteres geändert werden. Ein Erbvertrag gibt daher Sicherheit. Er ist zu unterscheiden vom gemeinsamen Testament von Eheleuten.
Erbverträge müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.