Gerüchte rund ums Erben/Vererben

Von Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten

Der Tod und die rechtlichen Folgen. Hier ein Blick in die Gerüchteküche:

falsch: Angehörige können jederzeit “enterbt” werden.
richtig: gesetzliche Erben, wie Kindern, bleibt bei “Enterbung” der Pflichtteil; die 100%ige-Enterbung ist nur in absoluten Ausnahmefällen, wie dem Angriff auf das Leben der/des Verstorbenen, möglich.

falsch: derjenige, bei dem der oder die Verstorbene verstorben ist, verteilt die Erbschaft.
richtig: wird in Erbengemeinschaft geerbt, was meist der Fall ist wenn kein Testament vorliegt, sind grundsätzliche Entscheidungen bzgl. der Erbmasse gemeinsam zu treffen.

falsch: geerbt wird nur (positives) Vermögen.
richtig: das Erbe ist eine Rechtsstellung, geerbt wird daher positives, wie auch negatives Vermögen (Schulden, weitere vertragliche Verpflichtungen)

bedingt falsch: durch Schenkungen zu Lebzeiten kann ich mein Vermögen so weit reduzieren, dass für unliebsame Pflichtteilsberechtigte nichts mehr nachbleibt.
richtig: es kommt drauf an… Entscheidend sind die Fragen wann wurde was an wen verschenkt und war es tatsächlich eine Schenkung.

falsch: Hauptsache ich habe zum Ausdruck gebracht, was ich will. Ob schriftlich oder in mündlicher Erklärung ist egal “Sie wissen schon wie´s gemeint war…”
richtig: nur der handschriftlich zu Papier gebrachte oder notariell beurkundete Wille ist beachtlich.

falsch: es besteht ein Anspruch darauf, sich zu Lebzeiten des (zukünftigen) Erblassers den Erbteil bzw. Pflichtteil auszahlen zu lassen.
richtig: der Erbanspruch bzw. Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod der Erblassers