Enterbt?

Sie sind nicht schutzlos!

Der Gesetzgeber regelt Grundsätzliches wie z.B. die Erbfolge ohne letztwillige Verfügung oder wem in welchem Umfang Pflichtteilsansprüche zustehen. Pflichtteilsberechtigt ist nur ein begrenzter Personenkreis.

Ihre Rechte sind durchsetzbar! Enterbt heißt meist: nicht als Erbe eingesetzt.

Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich nach dem Versterben eines Angehörigen entweder aus dem Testament bzw. Erbvertrag oder aus den gesetzlichen Regelungen.
Zunächst muss daher festgestellt werden:
Wurden Sie durch Testament oder Erbvertrag bedacht?
Stehen Sie in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Verstorbenen?
Wenn ja, in welchem?

Sollten Sie nicht oder nur in geringem Umfang bedacht sein, ist zu klären:
Stehen Ihnen gesetzliche Ansprüche zu?
In welchem Umfang und von wem sind diese Ansprüche zu erfüllen?

Pflichtteilsansprüche sind Schutzrechte. Sie müssen jedoch geltend gemacht werden. Achtung! Pflichtteilsansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren!