Pflichtteil

Pflichtteile gibt es nicht für jeden, der möglicherweise erbberechtigt wäre.
Kinder, Eltern von Kinderlosen, Ehepartner und Partner eingetragener Lebenspartnerschaften sind pflichtteilsberechtigt, wenn über ein Testament andere Personen als Erben eingesetzt wurden, sie nicht oder nur unzureichend bedacht wurden.

Der Pflichtteil kann beansprucht werden, muss aber nicht. Auf den Pflichtteil kann zu Lebzeiten des Erblassers durch notariell beurkundeten Erklärung verzichtet werden. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzlichen Erbteils und muss ggf. innerhalb von drei Jahren eingeklagt werden.

Wollen Sie den Pflichtteil geltend machen, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Wir beraten Sie gern.