Fachanwalt für Erbrecht

- das Zertifikat der Rechtsanwaltskammer

Wissen und Erfahrung eines Anwaltes oder einer Anwältin werden durch den Fachanwaltstitel ausgewiesen.
Auch für Anwälte ist Erbrecht ein umfassendes Spezialgebiet.

Eine Spezialisierung und die besondere Qualifikation Ihres Anwaltes ist notwendig, um Sie in Fragen des Erbrechts gut unterstützen zu können. Die Bezeichnung Fachanwalt ist geschützt und wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Prüfung verliehen.

Der Fachanwalt bzw. die Fachanwältin hat, bevor die Bezeichnung geführt werden darf, besondere Kenntnisse in Theorie und Praxis nachzuweisen. In der Folgezeit sind regelmäßige Fortbildungen notwendig um den Titel zu erhalten. Die Grundlagen des Erbrechts sind zwar mit der Einführung des BGB gelegt, die Rechtsprechung sorgt jedoch für dauerhaften Wandel. Mindestens 15 Stunden Fortbildung jährlich sind zum Erhalt der Fachanwaltschaft verbindlich vorgeschrieben. Der Nachweis ist gegenüber der Rechtsanwaltskammer zu führen.

Rechtsanwältin und Notarin Susanne Gerken ist Fachanwältin für Erbrecht,

Die Spezialisierung ergab sich durch den Bedarf. In einer Kanzlei, die an den vorrangigen Interessen von Privatpersonen orientiert ist, ist die Nachfrage auch nach erbrechtlicher Interessenvertretung vorhanden. Über die Nachlassberatungen als Notarin, kam Susanne Gerken auch zur anwaltlichen Vertretung. Die Qualifizierung zur Fachanwältin für Erbrecht war daher nur ein logischer Schritt.