Zentrales Testamentsregister

Sie fragen sich wie Ihr Testament gefunden wird?

Bei Gericht hinterlegte Testamente werden im Zentralen Testamentsregister (ZTR) erfasst. Das ZTR wird von der Bundesnotarkammer betrieben.

Sämtliche Sterbefälle in der Bundesrepublik werden dem ZTR umgehend gemeldet. – Das statistische Bundesamt benannte die Zahl der Sterbefälle für 2017 mit insgesamt 932.538. – Das Testamentsregister überprüft sodann elektronisch, ob und wo ein Testament hinterlegt ist. Die Nachricht wird an das das Testament verwahrende Gericht übermittelt. Der Informationsfluss erfolgt elektronisch.

Bei notarieller Beurkundung des letzten Willens erfolgt die Medlung der Hinterlegung durch den Notar. Hierfür ist die Angabe des Geburtsstandesamtes sowie die Registernummer des Geburtsregisters notwendig. Das Register selbst ist nicht öffentlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit sich selbst über Ihre letztwilligen Verfügungen einen Überblick mit einem Registerauszug zu verschaffen.