Testament

“mein letzter Wille” – Verfügung von Todeswegen

Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung, in der der sog. Erblasser erklärt, wer Erbe sein soll und was darüber hinaus mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll.
Es können Auflagen oder Vermächtnisse bestimmt werden. Gleichfalls kann Vorsorge hinsichtlich weiterer Erbfolgen getroffen werden. Der Testierende kann bestimmen wer als Ersatzerbe oder Nacherbe eingesetzt wird.
Zum Erben können nur Personen bestimmt werden.

Achtung! Das Testament kann notariell aufgenommen werden oder es wird handschriftlich verfasst. Wichtig ist, dass Sie das handschriftliche Testament selbst schreiben, unterschreiben, das Datum des Schreibens und den Ort mitaufnehmen. Im Testament sollten Sie nicht nur Dinge verteilen sondern auch bestimmen, wer Erbe oder Erbin wird.
Einseitige Testamente können jederzeit widerrufen werden, es gilt jeweils das aktuellste Testament.
Mehr zu dem Thema Testament erfahren Sie auf dieser Website auch unter Kanzlei – notarielle Tätigkeit, dort unter dem Bereich Themen.