Elterliche Sorge – Umgang

Eltern trennen sich – Kinder trennen sich nicht.
Leben mit Kindern ist eine lebenslange verbindende Entscheidung.
Die Verantwortung der Eltern bleibt.

Eltern sind bei Trennung und Scheidung insbesondere bei der Frage des Aufenthalts und des Umgangs mit dem Kind bzw. den Kindern gefordert:

  • Wo bzw. beim wem sollen die Kinder ihren alltäglichen Lebensmittelpunkt haben?
  • Welche Entscheidungen müssen die Eltern gemeinsam treffen? – Und wie treffen Sie sie?

Eltern führen auch nach Trennung und Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge fort. Es ist nicht (mehr) selbstverständlich, dass Kinder bei der Mutter leben und der Vater Unterhalt zahlt und die Kinder alle 14 Tage am Wochenende sieht. Immer häufiger möchten auch die Väter, dass ihre Kinder den Lebensmittelpunkt bei ihnen haben. Dann wird die Mutter auf das 14-tägige Umgangsrecht verwiesen. Oder: Die Eltern versuchen mit den Kindern im sog. Wechselmodell zu leben. Auch nach der Trennung wollen sich beide Elternteile, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, gleichmäßig um die Kinder kümmern. Das Modell des “Zahlpappis” hat ausgedient.

Die gemeinsame elterliche Sorge bezieht sich diese nur auf Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (z.B. Wahl der Schulart, Aufenthaltsbestimmung). In allen Angelegenheiten des täglichen Lebens liegt die Entscheidungsbefugnis bei dem Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält.

Fragen Sie uns.