Trennung – und dann …

Erste Schritte:

Daran sollten Sie im Fall der Trennung auf jeden Fall denken:

  • Was passiert mit Ihrer Wohnung?
  • Wie wollen wir uns um die Kinder kümmern?
  • Welcher Unterhalt steht den Kindern zu?
  • Welchen Unterhalt haben Sie an Ihre Partnerin / Ihren Partner zu leisten bzw.
  • Welcher Unterhaltsanspruch steht Ihnen zu?
  • Wie werden die Haushaltsgegenstände verteilt?
  • Welcher eheliche Zugewinn ist entstanden und welcher Zugewinnausgleich ist zu zahlen?
  • Wer haftet, wer übernimmt gegebenenfalls vorhandene Schulden?
  • Wie sieht die Erbfolge aus?

Der weitere Weg:

Der Antrag auf Scheidung kann bei einer einvernehmlichen Trennung nach Ablauf der einjährigen Trennungsphase eingereicht werden. Für die Bestimmung des Zeitpunktes zählt die Trennung “von Bett und Tisch”. Die Einreichung des Scheidungsantrages ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Friedliche und gar freundschaftliche Scheidungen sind möglich.
Nicht jede Trennung endet im Streit.

Informieren Sie sich!