Fachanwalt für Familienrecht

- das Zertifikat der Rechtsanwaltskammer

Für den Laien ist das Familienrecht so emotionsgeladen wie unübersichtlich. Gut, wenn Ihr Berater den kühlen Kopf und den Durchblick behält.

Die Spezialisierung, Qualifikation und Berufserfahrung Ihres Anwaltes bzw. Ihrer Anwältin ist in diesem Rechsgebiet besonderes wichtig. Eine Orientierung bei der Suche nach dem richtigen Anwalt – oder der richtigen Anwältin – kann daher sein, dass die Qualifikation durch den Fachanwaltstitel nachgewiesen ist. Die Bezeichnung Fachanwalt ist geschützt und wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Prüfung verliehen.

Der Fachanwalt bzw. die Fachanwältin hat, bevor der Titel geführt werden darf, besondere Kenntnisse in Theorie und Praxis nachzuweisen. In der Folgezeit werden regelmäßige Fortbildungen verlangt, um den Titel zu erhalten. Fortbildungen sind notwendig, denn Recht und Rechtsprechung wandeln sich dauerhaft. Fortbildungen sollten selbstverständlich sein. Mindestens 15 Stunden Fortbildung jährlich sind zum Erhalt der Fachanwaltschaft verbindlich vorgeschrieben. Der Nachweis ist bei der Rechtsanwaltskammer zu führen. Wer sich nicht fortbildet, darf den Fachanwaltstitel nicht führen.

Als Fachanwältinnen für Familienrecht unterstützt Frau Susanne Gerken Sie gern.
Weitere Informationen zum Thema Fachanwalt und Qualifikation finden Sie auch beim Deutschen Anwaltsverein.