Scheidung – Klärung des Ablaufs
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Scheidung ist, dass
- die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben und
- beide Ehepartner die Scheidung wollen oder
- die Zerrüttung vermutet werden muss.
Die rechtskräftige Scheidung ist die Voraussetzung für
- die Wiederheirat
- der Durchführung des Versorgungsausgleiches
- ggf. der Namensänderung.
Das Scheidungsverfahrens wird von einer Seite eingeleitet. Sie benötigen dafür zwingend anwaltliche Vertretung auf Seiten der Antragstellerin oder des Antragstellers. Das Scheidungsverfahren wird beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) durchgeführt. Die Scheidung wird vom Gericht durch Beschluss ausgesprochen.
notwendige Unterlagen
Zur Antragstellung benötigen wir von Ihnen:
- die Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- die Vollmacht, den Antrag einzureichen und Sie zu vertreten
Am einfachsten ist es, Sie rufen uns an, um einen Termin zu vereinbaren.
In einem persönlichem Gespräch kann dann Ihre Situation erörtert werden.