Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

- wer sorgt für wen?

Während der Ehe wirtschaften Ehepartner gemeinsam. – So stellt es sich der Gesetzgeber vor. Aber wie wird das Einkommen verteilt, wenn die Partnerschaft scheitert?

Volljährige Menschen sind zunächst selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Nach der Trennung haben Ehepartner einen Unterhaltsanspruch.
Voraussetzungen sind

  • die Leistungsfähigkeit desjenigen, der Unterhalt zahlen muss, sowie
  • die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten.

Nach der Scheidung besteht der Anspruch in Ausnahmefällen.
Sind Sie wegen Krankheit, Alter oder Kindererziehung nicht in der Lage, für Ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, besteht ein (nachehelicher oder Geschiedenen-) Unterhaltsanspruch. Der Anspruch ist üblicherweise befristet, d.h. zeitlich begrenzt, wobei es auch auf die Dauer der Ehe ankommt. Es sollen sog. ehebedingte Nachteile abmildern bzw. ausgleichen.

Die Höhe der Verpflichtung bzw. der Unterhaltszahlungen richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, abzüglich (unterhaltsrechtlicher) abzugsfähiger Kosten.
Müssen Sie selbst Unterhalt leisten, so hat auf jeden Fall ein Teil Ihres Einkommens als so genannter Selbstbehalt bei Ihnen zu verbleiben. Erhalten Sie Unterhalt, so ist Ihr eigenes Einkommen bei der Berechnung des Unterhaltes zu berücksichtigen.

Die Höhe des geschuldeten Unterhaltes ist individuell zu bestimmen – was häufig nicht einfach ist.

Beratung ist dann notwendig.