Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

- wer sorgt für wen?

Während der Ehe wirtschaften Ehepartner gemeinsam. Aber wie wird das Einkommen verteilt, wenn die Partnerschaft scheitert?

Volljährige Menschen sind selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Nach der Trennung haben Ehepartner einen Unterhaltsanspruch gegeneinander.
Nach der Scheidung besteht der Anspruch in Ausnahmefällen.
Selbst wenn ein Anspruch besteht ist der Anspruch üblicherweise befristet, d.h. zeitlich begrenzt.

Die Höhe der Verpflichtung bzw. der Unterhaltszahlungen richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, abzüglich (unterhaltsrechtlicher) abzugsfähiger Kosten.
Müssen Sie selbst Unterhalt leisten, so hat auf jeden Fall ein Teil Ihres Einkommens als so genannter Selbstbehalt bei Ihnen zu verbleiben. Erhalten Sie Unterhalt, so ist Ihr eigenes Einkommen bei der Berechnung des Unterhaltes zu berücksichtigen.

Die Höhe des geschuldeten Unterhaltes ist individuell zu bestimmen – was häufig nicht einfach ist.

Beratung ist dann notwendig.