Wann brauchen wir einen Ehevertrag?
Der Gesetzgeber regelt das Zusammenleben verheirateter Menschen umfassend.
Eheverträge und Partnerschaftsverträge können eine sinnvolle Alternative zu den gesetzlich und richterrechtlich geregelten Folgen der Eheschließung sein. Insbesondere
- bei Selbstständigkeit eines oder beider Partner,
- bei binationalen Ehen,
- bei geplanten längeren Auslandsaufenthalten,
- wenn Kinder aus früheren Beziehungen und Partnerschaften vorhanden sind
Auch im Fall der Trennung ist häufig ein Ehevertrag (als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung) sinnvoll.
Alle wichtigen Fragen zu Unterhalt oder Zugewinn können vor Ausspruch der Scheidung bzw. sogar vor Stellung des Scheidungsantrags geklärt werden. Bereits vor Abschluss des gerichtlichen Verfahrens können Sie so alles regeln, was geregelt werden muss, wie z.B. Höhe des Zugewinns, was passiert mit der Immobilie, Unterhalt in welcher Höhe und wie lang?.
Die notarielle Beurkundung der Vereinbarung ist immer sinnvoll und meist notwendig.
Unser Tipp: Gütertrennung bringt keinen Schutz vor Verschuldung. Vor Schulden schützt:
- keine Bürgschaften übernehmen,
- keine gesamtschuldnerischen Haftungen eingehen
- keine Schulden des Partners übernehmen.
Vor Schulden schützt nur Wachsamkeit!
Wenden Sie sich an uns oder einen anderen Fachanwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe.