Gerüchte aus dem Familienleben

Von Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten
Die Vorstellungen über die rechtlichen Beziehungen basieren häufiger auf “Gefühl” als auf der Rechtslage. Deshalb ein kurzer Blick auf hartnäckige Gerüchte, die mit Trennung und Scheidung in Zusammenhang stehen:

  • (falsch) Männer zahlen immer, ob für Kinder oder (Ehe-)Frau.
  • (richtig) Unterhalt für Kinder zahlt derjenige – oder diejenige – bei dem das Kind nicht lebt.
  • (richtig) Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt wird von dem einkommensstärksten Partner an den einkommensschwächeren Partner gezahlt.
  • (falsch) Wir nehmen für die Scheidung einen Anwalt, das kommt billiger.
  • (richtig) Die anwaltliche Vertretung in Scheidungsverfahren ist für den Antragsteller zwingend vorgesehen. Daher “Ein-Anwalt”. Die Anwältin berät und vertritt jedoch parteilich.
  • (falsch) Wenn ich zum Anwalt gehe, ist die Scheidung eingereicht und ich bin sofort geschieden.
  • (richtig) Für die Scheidung müssen Sie 1 Jahr getrennt sein. Wird die Scheidung zu früh eingereicht, kann der Antrag (kostenpflichtig) zurückgeweisen werden. Mit dem Besuch der Anwältin ist die Scheidung noch nicht eingereicht.
  • (falsch) Bei Schulden eines Ehepartners muss zum Schutz des anderen Gütertrennung vereinbart werden.
  • (richtig) Aufmerksamkeit schützt vor Schulden. Keine gemeinsamen Konten, keine gemeinsamen Verträge. Die Gütertrennung hat weitere erheblich Folgen, so dass dieser Schritt reiflich überlegt werden muss.

Dies sind nur Beispiele sehr beliebter Irrtümer. Die Beispiele sind natürlich nicht vertieft dargestellt.