Unterhalt für Eltern

Kinder haften für ihre Eltern

Kinder sind ihren Eltern ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet, wenn Eltern “bedürftig” sind. Meist wird die Frage bei einer Unterbringung in Senioren- oder Pflegeheimen relevant.

Ob Sie Unterhaltsleistungen erbringen müssen, wird individuell geprüft. Die Verpflichtung hängt wiederum von Ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit ab. – Allerdings sind die Selbstbehalte höher als bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern.
Die Bedürftigkeit der Eltern kann dann bestehen, wenn die Eltern über keine ausreichende Altersversorgung verfügen und weder das Vermögen noch die Rente für die oftmals hohen Kosten eines Senioren- oder Pflegeheimes ausreichen.

In der Regel verlangt der Staat die Unterstützung der Eltern durch die Kinder.
Sie führen also keine Auseinandersetzung direkt mit den Eltern, sondern mit dem Sozialamt.

Werden Sie in Anspruch genommen, so ist jedenfalls die anwaltliche Beratung sinnvoll.