Unterhalt für Kinder

Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich nach den Beträgen die in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesen werden, begrenzt durch den sog. Selbstbehalt. Die Tabelle enthält Bedarfssätze, die vom OLG (Oberlandesgericht) Düsseldorf ermittelt bzw. bestimmt werden.

Die Unterhaltshöhe ergibt sich aus
- dem (bereinigten) Nettoeinkommen des/der Unterhaltspflichtigen,
- dem Alter des unterhaltsberechtigten Kindes,
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder bzw. Unterhaltsberechtigten und
- dem Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss.

Die Unterhaltsermittlung selbst ist komplex. Insbesondere sind berufsbedingte Kosten wie z.B. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz zu berücksichtigen, unter Umständen auch Schulden, oder das Einkommen erhöht sich wegen der Selbstnutzung des Haus oder der Eigentumswohnung.
Der Blick auf die Tabelle kann für Sie daher nur ein Anhaltspunkt sein. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig in unregelmäßigen Abständen vom OLG Düsseldorf überarbeitet.

Anwaltliche Beratung und Unterstützung ist meist notwendig.